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Hiermit stelle ich mich in den Schutz des Esausegens!
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Text: Klaus Faißner
"Liebe Marion", beginnt Oberstaatsanwalt Thomas Haslwanter eine freundschaftliche E-Mail an Richterin Marion Hohenecker vom 22. Mai 2016. "Folgende Modifikation wäre aus meiner Sicht sinnvoll", setzt er fort und erklärt, was am Schuldspruch der Richterin zu ändern sei. Ankläger und Richterin unter einer Decke: Was man aus schlechten Filmen kennt, passierte laut Unterlagen, die alles roger? vorliegen, vor einigen Monaten im Gerichtsverfahren rund um ein Krebsmittel namens "Ukrain". "Guten Morgen, so würde jetzt der Spruch zum Strafantrag lauten ...", schreibt Richterin Hohenecker am nächsten Tag an Ankläger Haslwanter. Dieser streicht gleich darauf in einer Antwort einen Beschuldigten aus dem Schuldspruch. Am selben Tag verliest Hohenecker den mit dem Staatsanwalt ausgemauschelten Urteilsspruch. Die Grazer Anwaltskanzlei Likar zeigte die Richterin bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft an. Wenn Ankläger (Staatsanwaltschaft) und Richter wie hier in Personalunion stünden, habe das die Form "eines Inquisitionsprozesses", heißt es in der Sachverhaltsfeststellung. Für beide gilt - so wie für alle in dem Artikel nicht rechtskräftig verurteilten Personen - die Unschuldsvermutung.
Politische Einfärbung
Was diese E-Mails noch brisanter macht: Richterin Hohenecker ist eine zentrale Figur in politischen Verfahren. Sie dürfte den Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser leiten. Und: Sie sprach Mitte Jänner Peter Westenthaler mit einer drakonischen Strafe schuldig - nachdem dieser 2015 noch eindeutig freigesprochen worden war. Von der Faktenlage hatte sich gegenüber dem ersten Prozess nichts geändert. Es gab nur einen wesentlichen Unterschied: Auf der Richterbank saß eben nun neu die von Kennern als "weit links" verortete "E-Mail-Schreiberin" Marion Hohenecker.
Dass die Justiz in den letzten zwei Jahrzehnten gezielt politisch links unterwandert wurde, berichtete schon vor Jahren der Kurier. Laut einem der Zeitung vorliegenden Protokoll trafen sich im Juli 1997 im Büro des SPÖ-nahen Anwalts Gabriel Lansky mehrere Personen wegen der Personalpolitik in der Justiz - unter anderem auch der jetzige SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim. "Zu überlegen ist, wie sich die Partei noch mehr als bisher einbringen kann. [...] Diskutiert wird eine Reform des Richterdienstgesetzes. Der Ansatzpunkt wären die Rechts--praktikanten. Hier wäre ein vernünftigeres Auswahlverfahren zu treffen und auch junge Genossinnen und Genossen zu ermutigen, in den Richterdienst zu gehen." Es ist ein offenes Geheimnis, dass insbesondere die Staatsanwaltschaft rot gefärbt ist, die Verfahren - wie jenes von Westenthaler - im Dauerbetrieb halten kann.
Juristen fälschten Testamente
Wem kann man noch vertrauen, wenn die Justiz auf Abwege gerät? Ein Beispiel dafür ist eine Juristenbande in Vorarlberg, die zwischen 2001 und 2008 Testamente fälschte. Zehn Personen wurden 2014 verurteilt und die höchste Strafe fasste Jürgen H. mit sechs Jahren unbedingt aus. Der ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn beging Amtsmissbrauch, gewerbsmäßigen schweren Betrug und Urkundenfälschung. 785 gefälschte Unterlagen wurden bei ihm sichergestellt. Auch die damalige Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch war unter den Verurteilten. Den "irrsinnig schlauen" Schwindel deckte die junge, mutige Dornbirner Bezirksrichterin Isabelle Amann auf. Sie erkannte Ungereimtheiten und benachrichtigte schließlich die Staatsanwaltschaft in Feldkirch.
"Wahnsinn" Besachwalterung
Ein dunkles Kapitel scheint auch die Besachwalterung zu sein. "In keinem Land in der EU verlieren so viele Menschen so schnell und so leicht ihre bürgerlichen Rechte wie in Österreich", schlug der bekannte Arzt Werner Vogt im Nachrichtenmagazin profil bereits 2009 Alarm. Was hier ablaufe, sei "Wahnsinn". Als "Sachwalterkaiser" gilt der Wiener Jurist Christian Burghardt. Die offiziellen Zahlen sprechen von gut 60.000 Entmündigten in Österreich, manche schätzen die Zahl weit höher. Auch recht junge, gesunde Menschen können betroffen sein. Ein Fall von Sachwalterschaft betraf die Eltern der Wienerin Christine Götz: Ihr Vater bekam 2008 in einem Wiener Krankenhaus eine lebensgefährliche Lungenentzündung. "Eine Ärztin ließ über den völlig apathisch im Bett liegenden Mann ein psychiatrisches Gutachten anfertigen und regte über ihn die Sachwalterschaft an, ohne dessen Genesungsprozess abzuwarten", so Götz. Sie hatte sich bis dahin um ihre zuvor noch rüstigen Eltern gekümmert. Kurz nach der Heimkehr wurde ihr Vater gegen den Willen der Familie bei einem unbekannten Rechtsanwalt besachwaltert. Dasselbe passierte danach seiner noch völlig selbstständigen Ehefrau. Erst nach insgesamt zweieinhalb Jahren konnte Götz ihre Eltern von der Zwangsbesachwalterung befreien. Kurz nach dieser traumatischen Zeit starben beide Eltern.
Fragwürdige Selbstmorde
Fragwürdig sind auch Todesfälle, die schnell als Selbstmord gedeutet werden, obwohl vieles für Mord spricht. Ein solcher Fall ist der Tod des ehemaligen Botschafters aus Kasachstan in Österreich, Rachat Alijew, der im Februar 2014 tot in seiner Zelle in Wien-Josefstadt aufgefunden wurde. Er war wegen zweifachen Mordes angeklagt gewesen, der Prozess unmittelbar bevorgestanden. Zwei gerichtsmedizinische Gutachten bestätigten die behördliche Version eines Selbstmordes. Im Dezember 2016 kam jedoch der angesehene deutsche Gutachter Bernd Brinkmann zu dem Schluss: "Tötung durch fremde Hand". Also Mord. Demnach könnte sich jemand auf Alijew gesetzt und gleichzeitig die Nase zugehalten haben. "In Österreich ist es anscheinend möglich, dass jemand in seiner Zelle umgebracht wird", meinte Ex-Alijew-Rechtsanwalt Manfred Ainedter. Ein daraufhin erstelltes Ergänzungsgutachten der Rechtsmedizin St. Gallen sah jedoch "weiterhin keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeteiligung". Eine Anfrage zu einem ausführlichen, kritischen Interview über die Justiz sagte der zuständige Minister Wolfgang Brandstetter aufgrund einer länger dauernden Auslandsreise ab.
Auch beim Tod des Entführers von Natascha Kampusch stand für die Ermittler von Anfang an fest: Wolfgang Priklopil habe sich wenige Stunden nach der erfolgreichen Flucht Kampuschs am 23. August 2006 vor einen Zug geworfen. Knapp vier Jahre später, am 27. Juni 2010, starb Polizeioberst Franz Kröll. Er war als Leiter der Sonderkommission des Bundeskriminalamts mit dem "Fall Kampusch" befasst und wurde rund ein halbes Jahr nach offiziellem Ermittlungsabschluss erschossen aufgefunden. Auch hier gingen die Behörden von Anfang an von Selbstmord aus. Die Fakten ergeben jedoch ein anderes Bild, wie der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut, herausfand. In seinem vor einem halben Jahr erschienenen Buch Der Tod des Kampusch-Kidnappers erklärte er:
- Bei Priklopil wies der Leichnam zumindest zwei weitere Verletzungen auf, die jede für sich tödlich sind. Diese konnten weder gleichzeitig durch ein- und denselben Zugkontakt ausgelöst worden sein, noch sind sie mit dem Schnellbahntriebwagen in Einklang zu bringen, der Priklopil erfasst haben soll.
- Die polizeilichen Ermittlungen zum Tod Krölls wiesen "eine Reihe von derartig absurden Auffälligkeiten" auf, dass es "schwerfällt, sie mit bloßem Versehen zu erklären".
Dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien die - neben Natascha Kampusch - zweite Zeugin der Entführung nicht vernahm, sei eine "signifikante Verletzung fundamentalster (!) Verfahrensgrundsätze", so Rzeszut.
Justiz und Ausländergewalt
Direkt zum Tod einer Frau führten vermutlich fundamentale Fehler der Justiz, wie die Ausführungen des Sachverständigen Karl Dantendorfer nahelegen: Im Vorjahr erschlug ohne Vorwarnung der Kenianer Francis N. in Wien-Ottakring die 54-jährige Maria E. mit einer Eisenstange. Wie sich herausstellte, war er zuvor bereits 18 Mal wegen Körperverletzung oder anderer Delikte angezeigt worden. Obwohl ihn die Polizei viele Male aufgegriffen und er schon zwei Frauen mit einer Eisenstange attackiert hatte, blieb die Justiz beziehungsweise die Staatsanwaltschaft untätig. Die mangelnde Bereitschaft, Straftäter einzusperren, sei bei Ausländerkriminalität ein generelles Problem, erklären Polizisten immer wieder.
Einfache Bürger gequält
Wie tief der Sumpf und groß das Unrecht in Österreich ist, zeigen die Fälle Weißenböck aus St. Marienkirchen an der Polsenz (Oberösterreich) und Hawle aus der Wienerwaldgemeinde Neulengbach (Niederösterreich). Beide kauften sich vor über 20 beziehungsweise 15 Jahren ein Grundstück. Weil Personen mit Einfluss etwas dagegen hatten, sie mit illegalen Mitteln drangsalierten und die Politik sowie Justiz diese schützte, wurde ihr Leben zur Hölle.
1995 kauften Hermann und Gertrude ein Haus mit sieben Hektar Grund in St. Marienkirchen an der Polsenz und zäunten diesen zu einem namenlosen Feldweg ab. Noch im selben Jahr, am 5. Mai, ging der damalige Bürgermeister mit ihnen "die Einfriedung" ab und befand alles für in Ordnung. Danach setzten sie innerhalb des Weidezaunes rund 50 Obstbäume.
Der neue Bürgermeister Josef Dopler (ÖVP) führte 1997 den landwirtschaftlich bewirtschafteten (!) Weg ins Gemeindeeigentum über. Im November 1998 stellte die Gemeinde einen rechtskräftigen Entfernungsbescheid für den Weidezaun und die Obstbäume zu. Dieser Entfernungsbescheid berief sich auf ein Gefälligkeitsgutachten und er wendete das oberösterreichische Straßengesetz offensichtlich rechtswidrig und verbotenerweise rückwirkend an.
Angst ums Leben
Doch die Straße, die die Grundlage des Bescheids ist, gibt es nicht - weder in der Realität noch auf Karten noch auf Nachfrage beim Land Oberösterreich. Kein Wunder: Für die Parzelle erhalten Bauern seit Jahrzehnten Landwirtschaftsförderung, womit sie auch keine Straße sein kann. 2011 kam es schließlich zum Gewaltakt durch die Behörden: Mitarbeiter des Maschinenrings Grieskirchen rissen die Obstbäume aus und entfernten den Zaun, schwer bewaffnete Polizei- und Cobra-Beamte waren dabei - bei einer Familie, die ihr Leben lang unbescholten war und ist. Bei der Bezirkshauptmannschaft gibt es einen Akt rund um den Cobra-Einsatz. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass der Akt herausgegeben werden muss. Dies geschah jedoch bis heute nicht. Von hoher Stelle bekam Hermann Weißenböck am Abend des 21. März 2011 den Hinweis, dass die Aktion in der Früh des 22. 3. stattfinden werde. Weißenböck rief mehrere Bekannte an, die im Morgengrauen des 22. 3. da waren - unter anderem ein Kameramann des ATV. Aufgrund konkreter Hinweise habe er Angst um sein Leben gehabt. Er habe nämlich von zumindest sechs geheimen Sitzungen in der Bezirkshauptmannschaft Eferding im Vorfeld dieses Ereignisses erfahren. Dabei hätten jeweils 15 bis 20 Personen teilgenommen. Weißenböck geht davon aus, dass ursprünglich der Plan war, ihn zu beseitigen.
Generell seien in seinem Fall unzählige verfassungsmäßig garantierte Rechte verletzt worden, erklärt er: vom Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, über das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums bis hin zum Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz. Es sei vorsätzlich ein gesetzloser Zustand hergestellt worden, es herrsche Verfahrensbetrug und es bestehe der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Organisation durch Vertreter der Gemeinde, der Bezirkshauptmannschaft und der oberösterreichischen Landesregierung. Dies zeigte das Ehepaar 2013 beim Landesamt für Verfassungsschutz in Linz an - um künftig wieder ein den Gesetzen entsprechendes, rechtsstaatliches Verwaltungshandeln der Behörden zu ermöglichen.
Da alles auf einem falschen Bescheid fußt und dieser von der Gemeinde klar erkennbar erschlichen wurde, müsse gesetzlich der Fall neu aufgerollt werden. Nach unendlich langer Blockade durch die ÖVP hoffte Weißenböck, dass die FPÖ hilfreich sein könnte. Schließlich hat sie den Anspruch, der Anwalt des "kleinen Mannes" zu sein. Seit 2015 haben zwei freiheitliche Landesräte die für diesen Fall entscheidenden Ressorts inne: Günther Steinkellner und Elmar Podgorschek. Ein Ressort versprach, sich rasch um Hilfe zu bemühen. Weißenböck ist nach 20 Jahren Pein ungeduldig: "Wie lange wollen sie denn noch warten? Bis ich das Zeitliche segne und so eine Ruhe ist?"
"Plan- und Grundbuchfälschung"
Ähnlich wie den Weißenböcks ging es Silvester Hawle aus St. Christophen in der Wienerwaldgemeinde Neulengbach. Dort kaufte er sich 1998 ein lastenfreies Grundstück. Bereits ein halbes Jahr später habe sein Nachbar Viktor Steiner sein Grundstück durch Vortäuschung eines Wegerechtes durch sein Grundstück entwerten wollen, obwohl es kein solches gab, berichtet er. Im März 2000 kam es zum Eklat: Der Geometer Karl Koller habe im Auftrag des Nachbarn nach einer - laut Hawle gar nicht nötigen - Grenzverhandlung erst nach dem Unterschreiben einen weder vorhandenen, noch benötigten Weg in den Plan hineingefälscht. Hawle zeigte dies sofort bei der Polizei, den Behörden und der Geometerkammer an. Doch die andere Seite habe "mit Lügen mutwillig gegen mich geklagt und aus kriminellem Unrecht" ein Recht begründen wollen. Der von Hawle bekämpfte Plan wurde schließlich beim Bezirksgericht Neulengbach vorgelegt.
"Ab September 2000 kam es zu mehreren Scheinverhandlungen, bei denen auch Komplizen als lügende Falschzeugen widersprüchlich aussagen durften, ohne verhaftet zu werden." Er als rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks sei nicht einmal angehört worden. Die neue Richterin Petra Ganahl habe ihm bei einem Verfahren am 8. Juni 2001 gedroht, dass sie ein Urteil verfassen werde, in dem er keine Chance auf sein Recht haben werde, wenn er seinem "Nachbarn" nicht einen Weg in seinem Wald gratis gebe. "Das war das größte Verbrechen, das ich in meinem Leben erlebte. Dass ich vor Gericht erpresst werde, hätte ich nie gedacht." Auch dies habe er sofort angezeigt. "Der Terror ging weiter, meine Anzeigen blieben liegen. Es gab nirgendwo Hilfe und auch die Richterdienstaufsicht versagte jahrelang, trotz ununterbrochener Bedrohung meiner Familie", so Hawle.
Am 3. Oktober 2002 habe das "Verbrecherkomplott" mit Baumaschinen sein Grundstück verwüstet und auf einer Fläche von 500 Quadratmetern Humus gestohlen. Wie zum Hohn sollte Hawle dies auch noch zahlen - "was mit Exekutionsmissbrauch unrechtmäßig gefordert wurde". Er informierte die Forstbehörde, die daraufhin dem Gericht bestätigte, dass sein Eigentum grundlos verletzt wurde, weil es gar keinen Wegenotstand gibt. Trotzdem sei er weiter vom Bezirksgericht in Neulengbach "schikaniert und terrorisiert" worden. Er sei gezwungen gewesen, unzählige Übergriffe "bis zum organisierten Verbrechen anzuzeigen", bis hin ins Innen- und Justizministerium. "Nach jedem angezeigten Verbrecherkomplott tauchten neue Komplizen als dessen Beschützer auf. Wie die Hydra (Anm.: Drache, bei dem mehrere Köpfe nachwachsen, wenn man einen Kopf abschlägt), so explodierte die Zahl der notwendigen Strafanzeigen." Da er sich weiter wehrte, drohte ihm die Clique mit Sachwalterschaft. Ein mitten im Leben stehender Ehemann, Familienvater und Techniker sollte entmündigt werden, weil er sein Recht einforderte.
Anwalts-Komplott
Im Jänner 2005 habe der Verfahrensterror rund um eine "Sachraubwalterschaft", wie es Hawle nennt, erst so richtig begonnen. "Die Kinder weinten verzweifelt, niemand wusste ein und aus, weil sich immer mehr ein fürchterlicher Justiznotstand ohne jegliche Hilfeleistung offenbarte." Damit musste er nun gleichzeitig an mehreren Fronten kämpfen und weitere Komplizen anzeigen. Nach Jahren tauchte endlich eine Juristin mit Zivilcourage auf: Am 10. Jänner 2008 löschte die Richterin Ulrike Schusta in St. Pölten die Grundbuchfälschung. Doch es ging weiter. Das Komplott habe weiter aus seinem Nachbarn und Rechtsanwälten wie Stefan Gloß, Ernst Großmann und Ernst Wimmer bestanden, alle vom schwarzen Kartellverband. Diese lebten "christliche Nächstenliebe zum fremden Vermögen", so Hawle. Seine Gegner brachten eine Besitzstörungsklage gegen ihn ein, "weil ich die Einbrecher von meinem Eigentum abwehrte". Am 21. Oktober 2009 habe die couragierte Richterin Sabine Schober am Bezirksgericht St. Pölten diese jedoch abgewiesen und erklärt, "dass man mit Gewaltangriffen keine Rechte ersitzen kann".
Unglaublich, aber wahr: Trotz vorgespielter Einsicht habe "vor allem Gloß mit gefälschten Akten weitergemacht" und sei von Richtern in Melk und St. Pölten unterstützt worden. "Meine Einsprüche wurden ignoriert wie in einem faschistischen Horrorsystem. Unrecht und Verbrechen wurden zu Recht erklärt, obwohl diese bei Oberstaatsanwaltschaft, Justizministerium, Innenministerium, beim Bundeskriminalamt, beim Herrn Landeshauptmann Erwin Pröll und bei vielen anderen höchsten Stellen bekannt waren und sind. Je größer die Gaunerei, desto eher bleibt der Täter frei." Am 14. November 2012 rückten schon wieder Baumaschinen an zur Waldverwüstung, noch ärger als zehn Jahre zuvor. "Der Postenkommandant ließ acht Polizisten zum Schutz der Einbrecher aufmarschieren."
Erfolgsrezept: Einsatz und Information
Doch der Einsatz des kämpferischen Niederösterreichers lohnte sich: 2014 hörten die Endlosübergriffe auf. Nun will er noch das zu Unrecht gepfändete beziehungsweise geraubte Geld von über 15.000 Euro ebenso zurück, wie er die Wiederherstellung des lastenfreien Grundbuchstandes und eine angemessene Opferentschädigung fordert. Das Erfolgsrezept sei die massive Information an die höchsten Stellen wie an Regierungsämter und deren Verantwortliche und Vorgesetzte, Medienchefs, Interessensvertreter, Gesundheitswesen, Patientenanwälte, Volksanwälte oder "untergetauchte Hilfsorganisationen" gewesen. Auch habe ihm geholfen, höchste Beamte als Ansprechpartner zu gewinnen und denen Reformvorschläge zu unterbreiten, wie zum Beispiel: "Wir brauchen keine Rechtsbrecher, sondern Rechtsprecher." Sein Motto war immer: "Ein Recht, das man nicht aufgibt, hat man noch nicht verloren." Für ihn ist die Justiz derzeit zu einer Jux-tiz verkommen. Hawle fragt sich: "Wie tief muss unser Land im Sumpf versinken, bis endlich jemand den Mut hat, das abzustellen?"
Veröffentlicht am 12.07.2016
Nicht nur der „Deutsche Rundfunk“ sondern auch der „Österreichische Rundfunk“ betreibt was die Ukraine betrifft „Geschichtsfälschung“. Der ORF in seiner Nachrichten Sendung ZIB1 vom 8. Juli 2016 überspannten nun den Bogen indem von einer „EINNAHME DER KRIM DURCH RUSSLAND“ (Video am Ende des Briefes) im Zusammenhang mit der Aufrüstung der NATO an Russlands Grenzen berichtet wurde. Das schlägt nun endgültig dem Fass den Boden aus und erforderte eine Beschwerde.
Herrn Generaldirektor
Dr. Alexander
Wrabetz
ORF-Zentrum
Würzburggasse 30
1136 Wien
Eingeschrieben per
E-Mail voraus
Wien, am 12 . Juli 2016
Betrifft: Beschwerde an den ORF Publikumsrat zur Sendung ZIB 1 vom 8. Juli 2016 betreffend „NATO-Treffen in Warschau“.
Sehr geehrter Herr Generaldirektor Dr. Wrabetz!
Der ORF als staatliches Unternehmen der Republik Österreich ist dem Grundsatz der objektiven Berichterstattung verpflichtet.
In dem oben bezeichneten Bericht wird dieser elementare Grundsatz sträflich vernachlässigt und in sein Gegenteil verkehrt, denn schon in der Anmoderation lautete der unwahre Text wie folgt:
„Die 28 Staats- und Regierungschefs des Verteidigungsbündnisses
wollen bei dem Treffen vor allem eine Aufrüstung in Osteuropa beschließen. Es
ist die Reaktion der NATO-Staaten auf die Einnahme der Krim durch Russland. Aus
Moskau kommt Kritik, Russland sei keine Bedrohung für Europa.“
Die
Bezeichnung – „Einnahme der Krim durch Russland“ – entspricht nicht den
Tatsachen. Damit wollen Sie (vorsätzlich?) den Zusehern suggerieren, dass
Russland mit militärischen Mitteln die Krim „eingenommen“ habe.
Seit der völkerrechtlich gedeckten Abspaltung der „Autonomen Republik Krim“ durch das Referendum vom 16. März 2014 wird seitens der Medien, auch vom ORF, in der Berichterstattung von „Annexion der Krim“ berichtet.
Auch der Begriff „Annexion“ entspricht nicht den Tatsachen.
Es ist dem ORF sicher bekannt, dass der Umsturz in der Ukraine von der EU (Handelsabkommen) und den USA (Telefonat von Victoria Nuland (US State Departement), „“Jaz is our man“ und „Fuck EU“) und Jeffrey Payette (US-Botschafter in der Ukraine) mit initiiert wurde. Die Gründe liegen in geostrategisch-wirtschaftlichen Interessen. Wieso berichten Sie nicht – als der Objektivität verpflichtetes, staatliches Medium – darüber? So nebenbei bemerkt sei darauf hingewiesen das der Sohn des derzeitigen Vizepräsidenten Joe Biden einer der Direktoren des ukrainischen Gas- und Ölunternehmens „Burisma“ ist.
Da die angebliche „Annexion“ der Krim durch Russland, von der NATO und der europäischen Elite insbesondere aber den Medien mit unwahren Behauptungen dazu herangezogen wird, die militärische Aufrüstung Europas zu rechtfertigen, macht sich der ORF, im Falle eines Krieges gegen Russland, mitschuldig.
Daher fordere ich Sie, Herr Dr. Wrabetz, und alle verantwortlichen Redakteure des ORF hiermit auf, die tendenziöse und unwahre Berichterstattung betreffend der Ukraine, der Insel Krim und die angeblichen „Einnahme durch Russland“ rasch zu korrigieren.
Weiters ersuche ich Sie, in Zukunft der gesetzlichen Aufforderung, eine objektive Berichterstattung zu gewährleisten, nachzukommen und ihre einseitige, nicht den Tatsachen entsprechenden „Berichte“ einzustellen.
Dazu wird weiters folgendes ausgeführt:
Satzung (Charta) der Vereinten Nationen
UN-Charta, Artikel 1, Absatz 2
Die deutsche Übersetzung des Artikel 1, Absatz 2 der Charta der Vereinten Nationen, welche als Grundlage des Völkerrechtes gilt, lautet wie folgt:
[Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
1…]
[3…]
UN-Charta, Artikel 2, Absatz 4
Die deutsche Übersetzung des Artikel 2, Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen, lautet hingegen wie folgt:
[Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:
1…]
[5…]
Während also in Artikel 1.2 vom Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker die Rede ist, geht es in Artikel 2.4 um die territoriale Unversehrtheit von Staaten. Diese beiden Bestimmungen können sich gegenseitig widersprechen, wie man in den Fällen der Sezession des Kosovo 2008 oder der Krim 2014 erkennen kann. Die Abspaltung des Kosovo vom serbischen Staat sowie die Sezession der Krim vom ukrainischen Staat und der Beitritt zum russischen Staat erfolgte auf der Grundlage des in einer Volksabstimmung zum Ausdruck gebrachten Willens der Mehrheit der jeweils dort lebenden Menschen und damit gemäß dem Selbstbestimmungsrecht der Völker nach Artikel 1, Absatz 2 der Charta der UN, jedoch gegen den Willen der serbischen bzw. ukrainischen Regierung, die nach Artikel 2, Absatz 4 der Charta der UN zu berücksichtigen gewesen wären.
Dass die Abspaltung der Krim von der Ukraine und ihre Aufnahme in die Russische Föderation dem Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung auf der Krim entspricht, ist allgemeiner Konsens und wird auch vom ‚Westen‘ nicht ernsthaft bestritten. Sogar eine Umfrage der amerikanischen Pew-Stiftung kommt zu diesem Ergebnis. Ebenso gilt es als unzweifelhaft, dass auch die Mehrheit im Kosovo die Unabhängigkeit befürwortete. Ob sich die Erwartungen der Menschen erfüllten, ist eine andere Frage …
Konkurrierendes RechtNun geht es also um eine Abwägung der Wertigkeit miteinander konkurrierender Rechtsgüter innerhalb des Bezugsrahmens eines Gesetzes oder sogar um den grundlegenden Konflikt zwischen Recht und Werten insgesamt, wie er mit einiger Regelmäßigkeit z.B. auch zwischen weltlichen Rechtsnormen und religiösen Geboten zu entstehen pflegt.
Laut einem Rechtsgutachten des IGH (Internationaler Gerichtshof in Den Haag) vom 22.07.2010 zur Sezession des Kosovo von Serbien im Jahre 2008 (gegen den Willen Serbiens) kennt das internationale Recht „kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen“. Daraus kann man den Rückschluss ziehen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Vergleich zur territorialen Unversehrtheit eines Staates offenbar als höherwertigeres Rechtsgut anzusehen ist.
Da die Sachverhalte bei der Sezession der Krim von der Ukraine vergleichbar sind, liegt es nahe, in beiden Fällen zu derselben Bewertung zu gelangen. Der Völkerrechtler Claus Kreß ist allerdings der Auffassung, dass die Sezession einer Provinz oder Region ohne die militärische Einflussnahme eines Fremdstaates erfolgen, also aus eigener militärischer Kraft oder unter Duldung des bestehenden Staates durchgesetzt werden müsse.
Sowohl im Kosovo (NATO) als auch auf der Krim (Russland) waren jedoch Fremdstaaten militärisch involviert, wobei die NATO seinerzeit Serbien mit Krieg überzog, während die russischen Truppen, die aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zum Schutze des von der Ukraine gepachteten Flottenstützpunktes ganz legal auf der Krim stationiert waren, lediglich die ukrainischen Truppen blockierten und so das Referendum ermöglichten. Nun argumentiert Kreß, dass im Falle des Kosovo das Eingreifen von Fremdstaaten bei der Durchsetzung der Sezession aufgrund von Menschenrechtsverletzungen der serbischen Regierung am Volk der Kosovaren gerechtfertigt gewesen sei und daher die Sezession völkerrechtliche Legitimität beanspruchen könne. Auf der Krim hingegen habe es bis zum Zeitpunkt der Sezession keine Menschenrechtsverletzungen gegeben und daher könne die Sezession der Krim keine völkerrechtliche Legitimität beanspruchen.
Diese Argumentation erscheint allerdings juristisch fragwürdig und politisch zynisch: Angesichts der Menschenrechtsverletzungen in der Ost-Ukraine war eine rasche Sezession ja geradezu geboten, um auf der Krim Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, wie sie später im Donbass geschahen.
Übergesetzlicher NotstandInsofern müsste also auch ein ‚übergesetzlicher Notstand‘ in Betracht gezogen werden. Dabei geht es um einen Rechtsverstoß, der insofern als gerechtfertigt oder gar erforderlich erscheint, als dadurch höherrangige Rechtsgüter präventiv geschützt werden. Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn sich Soldaten im 3. Reich weigerten, einen Befehl zu Massenhinrichtungen auszuführen oder wenn DDR-Grenzsoldaten den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze sabotierten.
‚Aushöhlung‘ des RechtsDer Umstand, dass das Völkerrecht, auch und insbesondere vom ‚Westen‘, immer wieder gebrochen wurde und wird, wenn tatsächliche oder vermeintliche vitale Interessen oder grundlegende Werte betroffen sind, stellt die Verbindlichkeit des Völkerrechtes insgesamt in Frage. So waren u.a. der Einsatz der Nato im Kosovo 1999 sowie der Angriff der USA und ihrer Verbündeter in der Koalition der Willigen auf den Irak 2003 weitgehend unbestritten klare Verstöße gegen das Völkerrecht, die zwar niemals zur Anklage gebracht oder in irgend einer Weise sanktioniert wurden, aber zweifellos dazu beitrugen, das Völkerrecht auszuhöhlen.
Der Kosovo-Krieg der NATO gegen das damalige Jugoslawien / heute Serbien wurde als Einsatz für dem Völkerrecht übergeordnete Belange von Humanität und Menschenrechten gerechtfertigt, der Irak-Krieg als Abwehr gegen die Bedrohung Israels durch Chemiewaffen, eine Begründung, die sich im Nachhinein als wissentlich lancierte Unwahrheit herausstellte.
Vitale InteressenWas die Krim anbelangt, so gibt es vitale Sicherheitsinteressen Russlands, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der eingebildeten oder tatsächlichen Bedrohung durch die seit dem Ende des Warschauer Paktes entgegen aller zuvor geäußerter Zusagen immer näher an die Grenzen Russland heranrückende NATO, sowie weitere gewichtige Gründe, die für ein Eingreifen sprechen: Der einzige nennenswerte Stützpunkt der russischen Flotte mit Zugang zum Mittelmeer befindet sich auf der Krim, die Bevölkerung der Krim ist weitgehend russisch und befürwortet den Anschluss an Russland, die Krim war in der jüngeren Geschichte Bestandteil Russlands, die Legitimität der Zugehörigkeit der Krim zur Ukraine ist zweifelhaft (Stichwort: Geschenk an Chrustschow 1954), die Ukraine selbst befindet sich in einem gezielt von interessierten Kreisen außerhalb des Landes geschürten Zustand von Aufruhr und Gesetzlosigkeit und die Legitimität der ukrainischen Übergangsregierung war umstritten.
Die russische Regierung war also gezwungen, zwischen sich widersprechenden Erfordernissen des Völkerrechtes, eigenen vitalen Interessen sowie den – auch sicherheitsrelevanten Interessen der überwiegend russischen Bevölkerung auf der Krim, u.a. nach Selbstbestimmung in Form eines Anschlusses an Russland sowie der Vermeidung eines Bürgerkrieges, abzuwägen. Letzten Endes entschloss sich Russland daher als ultima ratio wohl deshalb zum Eingreifen, um einen möglicherweise größeren Schaden für das eigene Land, die eigene Bevölkerung und die der Krim abzuwenden. Statt dem undurchsichtigen und chaotischen Treiben in der Ukraine tatenlos zuzusehen und schließlich vor die eigene Sicherheit und Integrität gefährdende, vollendete Tatsachen gestellt zu werden, griff man aktiv in das Geschehen ein und schaffte selbst Fakten.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme, beziehungsweise des Publikumsrates verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Werner Nosko, Rotenmühlgasse 45, 1120 Wien
Dr. Otmar Pregetter
Silvia
Donninger
PS: Dieser Brief (wurde) und eine etwaige Antwort (wird) auf Facebook u. a. Sozialen Medien sowie diversen Webseiten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Österreich: Bundespräsidenten-Stichwahl muss in ganz Österreich und komplett wiederholt werden Mit Verweis auf zahlreiche Rechtswidrigkeiten bei der Durchführung der Stichwahl zum Amt des Bundespräsidenten hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof das Urteil gefällt, dass die Bundespräsidenten-Stichwahl "in ganz Österreich und komplett" wiederholt werden muss.
Veröffentlicht am 01.07.2016
Der Verfassungsgerichtshof hat das Ergebnis der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl annulliert. Die FPÖ hatte Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung moniert und das Resultat angefochten.
Veröffentlicht am 01.07.2016
Der Wahlbetrug in Österreich ist offenkundig! Eine Analyse von Trolls of Vienna.
Absolut entlarvend ist der umgekehrte Trend bei Briefwahl- und Urnenstimmen. Während bei den Briefwahlstimmen ein enormer Zuwachs (zu Gunsten von Van der Bellen) zu verzeichnen war, stieg die Zahl an ungültigen Stimmen im exakt umgekehrten Verhältnis an, nämlich vorwiegend bei den Urnenstimmen! Zu Ungunsten von Norbert Hofer: da dieser von Urnenwählern bevorzugt wurde. Hier wurden offenbar von realen Wählern für Hofer abgegebene Urnenstimmen für ungültig erklärt, um im Gegenzug von Geister-Wählern für Van der Bellen abgegebene Briefwahlstimmen herbeizuzaubern, um so das passende Ergebnis zu erhalten! Die Wahl wurde heute vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt. Im Herbst stehen Neuwahlen an! Jetzt gibt es keine Ausreden mehr für trojanophobe Paranoiker und andere Unzurechnungsfähige: Jeder österreichische Patriot ist verpflichtet, im Herbst Hofer zu wählen! Wenige Tausend Stimmen können den Unterschied machen. Wenn Hofer Präsident wird, liegt der Auxit in greifbarer Nähe! Ein zweites Mal Hofer die Stimme zu versagen, grenzt an Hochverrat!Hier wird der Präsidentschafts-Kandidat - Alexander Van der Bellen beleuchtet. Ich habe mir Mühe gegeben, jene Fakten wegzulassen, die bestimmt schon, hunderte Male, im TV, Radio oder Tageszeitung angeführt wurden und mich auf unbehandlete Hintergründe fokusiert!
Bargeld-Abschaffung kann nicht mehr verhindert werden Posted on March 2, 2016 by admin
“Sollte sich auf EU-Ebene eine Abschaffung von Bargeld abzeichnen, können Nationalstaaten dies nicht verhindern. Dies gilt auch, wenn sie das Bargeld zuvor in den Verfassungsrang erheben”, so Österreichs führender Verfassungsrechtler Heinz Mayer.
Österreich will das Bargeld in den Verfassungsrang erheben. Doch das Anliegen ist rechtlich nicht umzusetzen. Einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist es nicht möglich, durch ein Verfassungsgesetz die Umsetzung von Europarecht zu verhindern. Nationales Recht kann nämlich nicht vom Europarecht ausgehebelt werden.
Der aktuelle Anlass der Diskussion in Österreich ist der Plan der österreichischen Regierung, die Abschaffung von Bargeld zu verhindern:
Finanzminister Hans Jörg Schelling brachte einen Ministerratsvortrag ein, in dem die Bundesregierung Bargeld für „schützenswert“ erklären sollte. Gleichzeitig wolle man sich zum Erhalt von Bargeld verpflichten. Reinhold Lopatka, ein Parteikollege Schellings und der Obmann des ÖVP-Parlamentsklubs, wollte das Bargeld deshalb in der Verfassung verankern lassen.
Der Kurier zitiert Lopatkas Begründung: „Mit der Verfassungsbestimmung könnten wir unsere Bundesregierungsmitglieder binden, im EU-Rat einer Abschaffung des Bargelds nie zuzustimmen.“ Weil im EU-Rat Einstimmigkeit zur Abschaffung von Bargeld erforderlich sei, wäre das Bargeld für immer zementiert.
Doch rechtlich ist diese Herangehensweise nicht gedeckt:
„Völliger Unsinn. Nationalstaaten können eine Bargeld-Abschaffung, sollte sie auf EU-Ebene entschieden werden, selbst mit einem Verfassungsgesetz nicht verhindern. Europarecht geht nationalem Recht vor, auch nationalem Verfassungsrecht“, sagte Heinz Mayer, Österreichs führender Verfassungsrechtler und ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
In Wien wurde am Donnerstag der Vorschlag Lopatkas bereits modifiziert: Die Regierung hat sich auf einen unverbindlichen „Entschließungsantrag für den Erhalt des Bargelds durch den Nationalrat“ geeinigt.
Die österreichische Krone zitiert daraus: In diesem wird „als Ausdruck der verfassungsgesetzlich garantierten Privatautonomie“ die Regierung aufgefordert, „sich auf allen Ebenen der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keine Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“
Bargeldverbot – Kampf dem Bargeldverbot – Rettet unser Bargeld
Foto: APA/EPA/VALDA KALNINAPanzer durchqueren Österreich, um beispielsweise an NATO-Übungen teilzunehmen.Durchschnittlich werden in Österreich drei Militärtransporte pro Tag genehmigt und durchgeführt.
Wilhelm Theuretsbacher05.11.2015, 06:00
Österreichs Autobahnen sind zu "Begegnungszonen" fremder Armeen geworden. Auch in der Luft ist der Teufel los. Das belegt eine parlamentarische Anfragebeantwortung des Verteidigungsministeriums.
Die FPÖ machte sich in einer Anfrage angesichts der Ukraine-Krise und scheinbar zunehmender "NATO- und US-Militärkonvois auf österreichischem Staatsgebiet" Sorgen um die Neutralität. Jetzt liegen die Zahlen vor: Seit dem Jahr 2011 wurden 5592 Militärtransporte genehmigt und durchgeführt. Das bedeutet durchschnittlich etwa drei Militärtransporte pro Tag einschließlich Sonn- und Feiertage.
Panzer und GeschützeBesonders beliebt ist die Nord-Süd-Spange bei den Armeen von Albanien, Bulgarien, Italien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Montenegro, Bosnien/Herzegowina und Slowenien. Sie rollen mit Fahrzeugen, Panzern und Geschützen vorzüglich zu Truppenübungsplätzen nach Deutschland – etwa nach Oberammergau, Hohenfels, Grafenwöhr, Hammelburg und Rammstein. Dazu kommt noch Vyskov in Tschechien. Natürlich ist auch das NATO-Hauptquartier ein Ziel.
In umgekehrter Richtung sind vor allem Belgier, Deutsche, Dänen, Franzosen, Briten, Niederländer, Polen, Tschechen, Litauer und Norweger unterwegs. Sie rollen in Einsatzgebiete am Balkan oder zu NATO-Übungen in den östlichen Nachbarländern. In allen Richtungen gesichtet werden die Amerikaner. Aber auch "Exoten" wie Schweizer und Spanier waren schon dabei.
Da es sich fast immer um NATO-Übungen handelt, bei denen auch Neutrale wie Österreich teilnehmen, werden diese Transporte auch nach dem Truppenaufenthaltsgesetz genehmigt. Nur der Versuch von neun US-Soldaten, schwer bewaffnet in der Transitzone des Flughafens Wien-Schwechat auf einen Anschlussflug in die Ukraine zu warten, wurde untersagt und unterbunden.
Militärflüge Wie viele Überflüge von Militärmaschinen genehmigt wurden, ist dem Papier nicht zu entnehmen. Bemerkenswert ist aber, dass erstmals jene Staaten öffentlich gemacht werden (siehe Grafik), die nicht genehmigte Überflüge durchführten. Immerhin handelt es sich um 30 Nationen, die nur einen oberflächlichen Zugang zur österreichischen Neutralität haben. Wobei schon klar ist, dass es einmal einem Schweizer Kampf-Jet passieren kann, dass er auf österreichisches Staatsgebiet gerät.Was aber Militärmaschinen aus Ländern wie Thailand oder Südafrika nach Österreich treibt, ist nicht so klar. Insider meinen, dass es sich dabei meist um Transportmaschinen handelt, die Kriegsmaterial in Krisengebiete bringen – und fälschlicherweise als zivile Maschinen deklariert werden. Dann muss ein Eurofighter die Maschine identifizieren. Laut dem Papier wird jeder Fall mit einem diplomatischen Protest sanktioniert. Bei Wiederholungsfällen werde der Militärattache vorgeladen.
(kurier) Erstellt am 05.11.2015, 06:00